Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hotel Restaurant CARALEON

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Hotel Restaurant CARALEON – LION Verwaltungs GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Suiten und Veranstaltungsräumen zur Beherbergung und Veranstaltung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der LION Verwaltungs GmbH (Hotel Restaurant CARALEON), Halbinselstraße 70, 88142 Wasserburg (nachfolgend „Hotel“ genannt).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande (Buchungsbestätigung). Bei Buchungen über die Website des Hotels erfolgt der Vertragsschluss durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ und die anschließende Bestätigung.

2.2 Angebote auf der Website sind freibleibend. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmernummer besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Lokale Abgaben (z. B. Kurtaxe der Gemeinde Wasserburg) sind nicht im Preis enthalten und vom Gast vor Ort zu entrichten.

3.4 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zu verlangen.


4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. „Flexible Rate“), ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel rechnet hierbei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen an.

4.4 Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements zu zahlen (No-Show-Gebühr).

4.5 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.


6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.2 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vollständig vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des aktuellen Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %.


7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die es zu vertreten hat. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


8. Besondere Bestimmungen (Rauchen, Haustiere, Ruhe)

8.1 Rauchen: Im gesamten Hotelgebäude (inklusive aller Zimmer) herrscht striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung berechnet das Hotel eine Reinigungspauschale von 250,00 EUR. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden, trägt der Verursacher die vollen Kosten des Feuerwehreinsatzes.

8.2 Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels und ist kostenpflichtig. Haustiere sind in den hygienischen Bereichen (Spa, Pool) nicht gestattet. Der Halter haftet vollumfänglich für Schäden oder Verunreinigungen, die durch das Tier verursacht werden.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Lindau (Bodensee).

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




LION Verwaltungs GmbH

Geschäftsführer Dr. Mario Löwenstein
Halbinselstraße 70, 88142 Wasserburg
Amtsgericht Kempten HRB 14110 | USt-ID: DE316910892